Steuerreform: Familiennetzwerk für "steuerfreies Existenzminimum"

Familienexperte Danhel: Ziel einer Reform der Familienbesteuerung muss "gerechter Ausgleich zwischen Kinderlosen und Unterhaltspflichtigen" sein.

 

Wien, 20.05.2011 (KAP) Für eine Steuerreform, die die Belastungen der Familien ernst nimmt und einen "gerechten steuerlichen Ausgleich zwischen Kinderlosen und Unterhaltspflichtigen" schafft, spricht sich das Österreichische Familiennetzwerk aus. Ziel einer Steuerreform müsse ein "einfacheres und gerechteres Steuersystem" sein, heißt es in einer Stellungnahme des Netzwerk-Koordinators und Direktors des Instituts für Ehe und Familie, Günter Danhel. Derzeit werde vom Steuersystem zu wenig berücksichtigt, wie viele Personen von einem Einkommen leben müssen.

 

Konkret schlägt das Familiennetzwerk das Modell eines "Familienrealsplittings" auf der Basis eines steuerfreien Existenzminimums vor. Das geltende Prinzip der Individualbesteuerung soll dabei nicht angetastet werden, es gehe vielmehr um die Transformation des bestehenden Systems hin zu einer gerechten steuerlichen Berücksichtigung der realen Unterhaltskosten und -pflichten in Familien. Diese Kosten würden in Form einer "fiktiven, aber realitätsgerechten Unterhaltsleistung" dem Unterhaltspflichtigen in Abzug gebracht und dem Unterhaltsberechtigten zugesprochen. In der Praxis könnte dies etwa über eine deutliche Erhöhung des Freibetrags geschehen.

 

Ein solches Modell des "Familienrealsplittings" unterscheide sich damit auch deutlich vom Modell eines als "Familiensplitting" missverstandenen Ehegattensplittings, so Danhel. Dieses steht in der Kritik, Besserverdiener zu bevorzugen und die oftmals geringer verdienenden Frauen aus der aktiven Erwerbsarbeit zu verdrängen.

 

Zugleich entspreche dieses Modell auch der Grundsatzerkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 1991. Darin heißt es, dass die Mehrbelastung unterhaltspflichtiger Eltern "weit über den Betrag hinaus(gehe), der die für den Unterhalt verwendeten Einkommensteile träfe, wenn sie statt beim Unterhaltspflichtigen beim Unterhaltsberechtigten (und daher zu niedrigeren Sätzen) besteuert würden".

 

Eine umfassende Steuerreform dürfe sich dabei nicht in "kosmetischen Änderungen" erschöpfen, es bedürfe vielmehr einer "strukturellen Reform", die auch Fragen der Sozialversicherung und Änderungen bzw. eine Sanierung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) berücksichtige, so Danhel.


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ms - Samstag, 21.05.11, 20:19 - Aktuelles - 2480x - pencil Link

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